MARDER I

Ein völlig verzweifelter Mann klagt über einen Marder, der sein Auto in Beschlag genommen und es sich im Motorraum gemütlich gemacht habe. Kriegerische Massnahmen zur Vertreibung scheiden aus, da der Tierschutzverein e.V.
sein Fahrzeug per einstweiliger Verfügung zum Naturschutzgebiet erklärt hat. Zudem darf der Marder als jagdbares Wild laut Jagdgesetz nur vom Jäger erschossen werden. Was soll der arme Mann jetzt tun?


Mein Rat wäre:
Eine Räumungsklage auf Eigenbedarf !!

Tipps rund um Marderabwehr erteilt u.a.
die Frankfurter Rundschau

http://www.fr-online.de/auto,1472790,8725944.html

MARDER II

Auf meinem Dachboden quartiert sich immer wieder ein Marder als ungebetener Untermieter ein. Dann heißt es: aber hallo! Der notorische Nachtschwärmer holt nämlich mit seinem Getrampel, Kratzen und Scharren sämtliche Mitbewohner rücksichtslos aus dem Schlaf. Jegliche Tricks, Abwehrgeräte und Fallen laufen stets ins Leere. Was am Ende immer hilft, ist laute Musik, richtiger Krach - am besten Rockmusik! Marder sind höchst hörempfindliche Tiere, und so hissen meine Untermieter schnell die weiße Fahne und ziehen beleidigt von dannen. Meine unverhohlene Freude teile ich mit meinen Nachbarn, da sie ja zwangsläufig an den nächtlichen Abwehrmaßnahmen teilhaben.

Doch wie ich jetzt höre, gibt es in der Nachbarschaft ein neues tierisches Problem: Waschbären und ihre Familien stöbern in den Mülltonnen nach Freßbarem - ebenfalls bevorzugt nachts. Wüstes Geschrei, wenn die ansässigen Katzen hinzukommen. Da wünscht sich am Ende wohl so mancher die musikalischen Klänge zurück, auch wenn sie, frei nach Wilhelm Busch, ebenso mit Krach verbunden sind.

Ein Mieter kann übrigens bis 30% Mietminderung geltend machen, wenn ein Marder im Dachbereich nistet. (Urteil AG Hamburg-Barmbek, 815 C 238/02