Behörden machen ihren Job, aber man stelle sich vor, es ginge hier um ein historisches Privathaus. Würde in diesem Fall nicht längst der Denkmalschutz verfügt?
Verantwortungsbewusstsein zeigte die Nationalpark-verwaltung in Bezug auf Artenschutz. Vor dem Abriss der Gebäude erfolgte behördlicherseits eine Kontrolle auf Fledermäuse und anderes schützenwertes Getier! Vermutlich ohne fündig zu werden. Also ebenso vergeblich... c/2014
Der ist nun amtlich und wurde im November 2014 vollzogen.
Vergeblich hatten Kommunalpolitiker und Bürger aus Braunlage mit Hinweis auf die Einmaligkeit um den Erhalt des 170 Jahre alten Forsthauses gerungen. Vergeblich blieb der Vergleich mit Förstereien im Ostharz, die mit Steuergeldern saniert und einer neuen Nutzung zugeführt worden waren. Ganz im Gegenteil. Die Nationalparkverwaltung erhielt kollegiale Unterstützung durch eine Auflage des Landkreises Goslar, welche kurzerhand die weitere Nutzung der Drei-Kammer-Kläranlage untersagte. Für die Abwasserentsorgung wäre folglich ein Anschluss an das allgemeine Netz erforderlich gewesen. Eine gewaltige Auflage, die ein privater Investor "wirtschaftlich vertretbar" nie hätte stemmen können.