Monate später. Der Schaden wird mittlerweile auf 500.000€ geschätzt. Im Fadenkreuz der Ermittler steht der Besitzer. Ihm soll der Prozess gemacht werden.
Indizien und Aussagen verstärken vor Gericht die Verdachtsmomente gegen den Eigentümer. Das Gasthaus habe kurz vor der Insolvenz gestanden, es liefen bereits Pfändungen. Kostendeckende Einnahmen seien nur wenige Monate im Jahr möglich gewesen. In der Vortäuschung eines Versicherungsfalls sah der Angeklagte laut Anklage wohl einen letzten Ausweg, um sich aus seiner finanziell misslichen Lage zu befreien. Daher ginge die Brandstiftung auf sein Konto, auch wenn er den Brand vermutlich nicht selbst gelegt habe.
Das Landgericht Braunschweig verurteilte den 65jährigen im November 2013 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.