Die beliebte Ausflugsgaststätte Oderbrück (130 Sitzplätze+12 Zimmer) - direkt an der B4 gelegen - brannte in der Nacht zum 15.Juni 2010 komplett ab. Gäste kamen nicht zu Schaden, weil das Gasthaus wegen Urlaub des Besitzers geschlossen war. Gegen 3 Uhr wurde das Feuer entdeckt. Doch aller Einsatz der Feuerwehren aus mehren Ortschaften war letztlich vergebens. Es entstand ein Totalschaden, der zunächst mit 150.000 € beziffert wurde. Die Polizei Goslar vermutet Brandstiftung, da das Feuer gleichzeitig an vier verschiedenen Stellen ausbrach und die Verwendung von Brandbeschleuniger nachgewiesen wurde.

Monate später. Der Schaden wird mittlerweile auf 500.000€ geschätzt. Im Fadenkreuz der Ermittler steht der Besitzer. Ihm soll der Prozess gemacht werden.

Indizien und Aussagen verstärken vor Gericht die Verdachtsmomente gegen den Eigentümer. Das Gasthaus habe kurz vor der Insolvenz gestanden, es liefen bereits Pfändungen. Kostendeckende Einnahmen seien nur wenige Monate im Jahr möglich gewesen. In der Vortäuschung eines Versicherungsfalls sah der Angeklagte laut Anklage wohl einen letzten Ausweg, um sich aus seiner finanziell misslichen Lage zu befreien. Daher ginge die Brandstiftung auf sein Konto, auch wenn er den Brand vermutlich nicht selbst gelegt habe.

Das Landgericht Braunschweig verurteilte den 65jährigen im November 2013 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

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Ausflugsgaststätte Oderbrück abgebrannt
Videofilm - Lfzt. 1:50 Min
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